Für die Gräbervergabe ist Andreas Mayerhofer, 08630 332 von der Kirchenverwaltung zuständig. Die Erwerbsgebühren und Grabgebühren wurden ab Januar 2012 neu festgelegt.
Friedhofsverwaltung
| Laufzeit | 15 Jahre |
| Grabkosten für Einzel- und Familiengrab (auch Urnengräber) |
30 € / im Jahr |
| Erwerb Grabstätte | 250 € |
| Leichenhausgebühr | 55 € |
Neue Grabstätten werden durch die Kirchenverwaltung genehmigt.
Es dürfen nur verrotbare Urnen in den Gräbern beigesetzt werden.
Totengräber
Ludwig Pfandl
Moos 12
84579 Unterneukirchen
Tel. 08633 1296