Die Kirchenverwaltung wird alle 6 Jahre gewählt. Das Gremium besteht aus 4 gewählten Mitgliedern, sowie dem Pfarrer als deren Vorstand und dem PGR-Vorsitzenden.
Kirchenverwaltung
Hauptaufgabe der Kirchenverwaltung ist es, sich um den Erhalt der baulichen Einrichtungen der Pfarrei zu kümmern. Dies sind in unserer Pfarrei die St. Stephanuskirche, der Friedhof und der Pfarrhof. Um die finanzielle Lage im Auge behalten zu können muss jährlich ein Haushaltplan für die Pfarrkirchenstiftung aufgestellt werden.