Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird alle 4 Jahre neu gewählt.
Neben den 6 gewählten Mitgliedern gehören Pfarrer, Gemeindereferent, Mesner und der Kirchenpfleger dem Gremium an.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird alle 4 Jahre neu gewählt.
Neben den 6 gewählten Mitgliedern gehören Pfarrer, Gemeindereferent, Mesner und der Kirchenpfleger dem Gremium an.